Von den Stadtwerken Sinzig und Remagen
zu der Stadtwerke Rhein-Ahr AöR

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2025 ist vieles passiert. Unter anderem haben die Städte Sinzig und Remagen beschlossen ihre beiden Eigenbetriebe, die Stadtwerke Sinzig und die Stadtwerke Remagen, in einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zusammenzuführen.

Was ändert sich für Sie? Kurz gesagt – NICHTS.
Für Sie ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen, außer, dass Sie seit dem 1. Januar 2026 von der Stadtwerke Rhein-Ahr AöR betreut/versorgt werden. Die Mitarbeiter*innen der Stadtwerke Sinzig und Remagen werden in die AöR übergeleitet und übernehmen wie gewohnt ihre Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Lediglich der Name und die Rechtsform verändern sich.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsschreiben.

Logo der Stadtwerke Rhein-Ahr AöR

Unsere Quelle: Verantwortung.

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Wasser aus Ihrer Heimat – frisch, rein und zuverlässig.

Wir versorgen unsere Region mit höchster Qualität – Tag für Tag.

Trinkwasser
Wasser fließt in ein Waschbecken

Wir reinigen, klären und schützen unsere Umwelt -

für eine lebenswerte Zukunft, auch für kommende Generationen.

Abwasser
Luftbild Goldene Meile südlich von Remagen

Auch in Zukunft sauberes Wasser aus der "Goldenen Meile"

Wir informieren rund um das Thema Wasserschutzgebiet.

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Aktuelles
Luftaufnahme der Stadtwerke Mitte der 1950er Jahre

Mehr als nur ein Versorger.

Wir sind Ihr Partner für Wasser und nachhaltige Lösungen.

Über uns

Aktuelle Zahlen

(Stand: April 2025)

Sinzig

Wasserversorgung

Ohne Umsatzsteuer

Arbeitspreis:1,80 Euro/m³

Jahresgrundpreis Zähler bis 5 m³:100 Euro

Mit Umsatzsteuer (7%)

Arbeitspreis:1,93 Euro/m³

Jahresgrundpreis Zähler bis 5 m³:107 Euro

Abwasserbeseitigung

Schmutzwassergebühr:2,40 Euro/m³

Niederschlagswasser:0,50 Euro/m²

Weitere Preise zur Wasserversorgung entnehmen Sie bitte dem umfangreichen „Preisblatt Wasserversorgung“

Wasserqualität

Wasserhärte:mittel

2,1 (8,90 °dH) Millimol Calciumcarbonat je Liter

Entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde eine periodische Untersuchung des Trinkwassers durchgeführt. Das Ergebnis ergab keinen Grund zur Beanstandung und ist gem. § 21 TrinkwV nachfolgend dargestellt.

Remagen

Wasserversorgung

Ohne Umsatzsteuer

Arbeitspreis:2,78 Euro/m³

Jahresgrundpreis Zähler bis 5 m³:108 Euro

Mit Umsatzsteuer (7%)

Arbeitspreis:2,97 Euro/m³

Jahresgrundpreis Zähler bis 5 m³:115,56 Euro

Abwasserbeseitigung

Schmutzwassergebühr:2,80 Euro/m³

Niederschlagswasser:0,65 Euro/m²
Fäkalschlammbeseitigung:30,00 Euro/m²

Abwasserabgabe Kleineinleiter:17,90 Euro/Person

Schmutzwasseranteil (einmalig):1,39 Euro/m²

Oberflächenanteil (einmalig):3,73 Euro/m²

Weitere Preise zur Wasserversorgung entnehmen Sie bitte dem umfangreichen „Preisblatt Wasserversorgung“

Wasserqualität

Wasserhärte:weich

1,07 (6,00 °dH) Millimol Calciumcarbonat je Liter

Entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde eine periodische Untersuchung des Trinkwassers durchgeführt. Das Ergebnis ergab keinen Grund zur Beanstandung und ist gem. § 21 TrinkwV nachfolgend dargestellt.

Allgemeine Fragen & Antworten

Spezifische Fragen zu den Themen Wasser und Abwasser finden Sie auf den entsprechenden Seiten.

In Ihrem Festsetzungsbescheid werden die Grundlagendaten (Flächenberechnung) zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Kostenträger „Niederschlagswasser“ festgesetzt.

Das System lässt sich in etwa mit der monatlichen Telefonrechnung vergleichen: Der Grundbetrag (beim Abwasser = wiederkehrender Beitrag) für die Möglichkeit der Nutzung des Telefonnetzes wird auch dann berechnet, wenn kein Telefonat geführt wird; weitere Gebühren (beim Abwasser = Schmutzwassergebühren) fallen nur an, soweit tatsächlich auch eine Nutzung erfolgt. Da die vorstehend genannte Voraussetzung (Vorhaltung des Kanals) auch in Bezug auf Ihr Grundstück erfüllt ist, sind nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) entsprechende wiederkehrende Beiträge zu erheben. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Größe der möglichen Abflussfläche (= beitragspflichtige Fläche).

Stadtwerke Rhein-Ahr AöR

Entenweiherweg 18 · 53489 Sinzig
Postfach 1352 · 53477 Sinzig
Telefon: 02642 4001 610
E-Mail: stadtwerke@sinzig.de

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Sie erreichen uns unter folgender
E-Mail: stadtwerke@sinzig.de
Rufnummer: 02642 4001 610

In dringenden Fällen erreichen Sie
unseren Bereitschaftsdienst unter
Wasserversorgung: 02642 4001 660
Abwasserbeseitigung: 02642 4001 661

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 
08:00 Uhr -12:00 Uhr

Donnerstag: 
14:00 Uhr - 18:00 Uhr

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