Im Versorgungsgebiet liegen Störungen vor: Baustellen /Störungen

Desinfizierung des Trinkwassers durch Chlor im gesamten Stadtgebiet Sinzig – Wasserlieferung nach Bad Breisig und Franken nicht betroffen

Die Stadtwerke Rhein-Ahr AöR teilen mit, dass derzeit eine vorsorgliche Desinfektion des Trinkwassers erfolgt. Diese Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Ahrweiler und dient zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Hintergrund: Die Stadtwerke Rhein-Ahr AöR führen neben den gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen noch eine Vielzahl von freiwilligen Qualitätskontrollen durch, so auch nachdem Schadenereignis am 29.07.2026 in Koisdorf. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden nun sogenannte coliforme Keime festgestellt. Dies ist ein Anzeichen dafür, dass eine Verunreinigung des Trinkwassers vorliegen könnte (was aber nicht unbedingt sein muss). Ob dies auf das Schadensereignis oder einer anderen Ursache zurückzuführen ist wird derzeit noch untersucht. Um eine Ausbreitung der Keime zu verhindern und so gesundheitlichen Schäden vorzubeugen, hat man sich dazu entschieden, das Trinkwasser über einen gewissen Zeitraum vorbeugend zu chloren.

Entsprechend dem Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung wird die zugegebene Chlormenge auf das notwenige Maß begrenzt. Zur Sicherheit sollen parallel dazu ständig Kontrollproben gezogen werden, bevor dann über eine Einstellung der Desinfektion entschieden wird. Chlor ist übrigens ein in der Trinkwasserverordnung zugelassenes Aufbereitungsmittel, welches zwar keine gesundheitliche Beeinträchtigung nach sich zieht, den Geruch und den Geschmack des Wassers jedoch beeinflusst.

Die Stadtwerke Rhein-Ahr AöR bitten die Kunden um Verständnis für die Vorsorgemaßnahme.

Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke Rhein-Ahr AöR unter folgender Telefon-Nr. 02642 99308-62 beratend zur Verfügung.

Sie erreichen uns ab sofort unter der Telefon-Nr. 02642-99308-0. Bitte beachten Sie auch unsere neue E-Mail-Adresse: info@sw-rhein-ahr.de.
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Aktuelle Zahlen

(Stand: Januar 2026)

Sinzig

Wasserversorgung

Ohne Umsatzsteuer

Arbeitspreis:2,05 Euro/m³

Jahresgrundpreis Zähler bis 5 m³:100 Euro

Mit Umsatzsteuer (7%)

Arbeitspreis:2,19 Euro/m³

Jahresgrundpreis Zähler bis 5 m³:107 Euro

Abwasserbeseitigung

Schmutzwassergebühr:2,40 Euro/m³

Niederschlagswasser:0,50 Euro/m²

Weitere Preise zur Wasserversorgung entnehmen Sie bitte dem umfangreichen „Preisblatt Wasserversorgung“

Wasserqualität

Wasserhärte:mittel

2,1 (8,90 °dH) Millimol Calciumcarbonat je Liter

Entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde eine periodische Untersuchung des Trinkwassers durchgeführt. Das Ergebnis ergab keinen Grund zur Beanstandung und ist gem. § 21 TrinkwV nachfolgend dargestellt.

Remagen

Wasserversorgung

Ohne Umsatzsteuer

Arbeitspreis:2,85 Euro/m³

Jahresgrundpreis Zähler bis 5 m³:108 Euro

Mit Umsatzsteuer (7%)

Arbeitspreis:3,05 Euro/m³

Jahresgrundpreis Zähler bis 5 m³:115,56 Euro

Abwasserbeseitigung

Schmutzwassergebühr:2,80 Euro/m³

Niederschlagswasser:0,65 Euro/m²
Fäkalschlammbeseitigung:30,00 Euro/m²

Abwasserabgabe Kleineinleiter:17,90 Euro/Person

Schmutzwasseranteil (einmalig):1,39 Euro/m²

Oberflächenanteil (einmalig):3,73 Euro/m²

Weitere Preise zur Wasserversorgung entnehmen Sie bitte dem umfangreichen „Preisblatt Wasserversorgung“

Wasserqualität

Wasserhärte:weich

1,07 (6,00 °dH) Millimol Calciumcarbonat je Liter

Entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde eine periodische Untersuchung des Trinkwassers durchgeführt. Das Ergebnis ergab keinen Grund zur Beanstandung und ist gem. § 21 TrinkwV nachfolgend dargestellt.

Allgemeine Fragen & Antworten

Spezifische Fragen zu den Themen Wasser und Abwasser finden Sie auf den entsprechenden Seiten.

In Ihrem Festsetzungsbescheid werden die Grundlagendaten (Flächenberechnung) zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Kostenträger „Niederschlagswasser“ festgesetzt.

Das System lässt sich in etwa mit der monatlichen Telefonrechnung vergleichen: Der Grundbetrag (beim Abwasser = wiederkehrender Beitrag) für die Möglichkeit der Nutzung des Telefonnetzes wird auch dann berechnet, wenn kein Telefonat geführt wird; weitere Gebühren (beim Abwasser = Schmutzwassergebühren) fallen nur an, soweit tatsächlich auch eine Nutzung erfolgt. Da die vorstehend genannte Voraussetzung (Vorhaltung des Kanals) auch in Bezug auf Ihr Grundstück erfüllt ist, sind nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) entsprechende wiederkehrende Beiträge zu erheben. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Größe der möglichen Abflussfläche (= beitragspflichtige Fläche).

Stadtwerke Rhein-Ahr AöR

Entenweiherweg 18 · 53489 Sinzig
Telefon: 02642 99308-0
E-Mail: info@sw-rhein-ahr.de 

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Wasserversorgung: 02642 99308-49
Abwasserbeseitigung: 02642 99308-59

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